Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Seminare, Schulungen, Trainings und Unterweisungen der
neunpunktzwei Werbeagentur GmbH
1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Schulungen (im Folgenden: AGB) gelten für alle Leistungen der neunpunktzwei Werbeagentur GmbH (im Folgenden „neunpunktzwei“) unter der Marke neunpunktzwei ACADEMY (im Folgenden „ACADEMY“) im Rahmen von Seminaren, Schulungen, Workshops, Kursen, Trainingseinheiten (im Folgenden „Schulungen“).
(2) Soweit nicht anders vereinbart, wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen der Teilnehmer widersprochen. Dieses AGB gelten unabhängig davon, ob die Teilnehmer Verbraucher, Unternehmer oder Kaufmann sind.
(3) Alle zwischen der ACADEMY und den Teilnehmern im Zusammenhang mit den Schulungen getroffenen Vereinbarungen ergeben sich insbesondere aus diesen Allgemeinen Bedingungen für Schulungen und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der neunpunktzwei Werbeagentur GmbH.
(4) Maßgebend ist die jeweils bei Abschluss des Vertrags gültige Fassung der AGB.
2 Gegenstand des Vertrages
(1) neunpunktzwei bietet unter der Marke ACADEMY Schulungen und Coachings für ADOBE Software an, darunter auch eine Sofort-Hilfe (im Folgenden „Live-Coaching“ genannt) an.
(2) Die Schulungen finden telefonisch, online per Video-Konferenz oder präsent in sonstigen mit den Teilnehmern vereinbarten Räumlichkeiten statt.
(3) Der Inhalt der einzelnen Schulungen ist auf der Internetseite www.neunpunktzwei.academy abrufbar.
3 Vertragsschluss, Anmeldung
(1) Die Anmeldung zu Schulungen erfolgt durch die Teilnehmer über das auf der Website www.neunpunktzwei.academy zur Verfügung stehende Buchungsformular.
(2) Das Absenden des ausgefüllten Buchungsformulars durch die Teilnehmer stellt ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrags dar. Der Schulungsvertrag kommt erst durch die Bestätigung der Anmeldung durch neunpunktzwei zustande. Die Anmeldebestätigung erfolgt in Textform, üblicherweise per E-Mail.
Beim Life-Coaching erfolgt die Annahme erst bei der (video)telefonischen Rückmeldung durch neunpunktzwei beim Teilnehmer durch ausdrückliche, mündliche Erklärung durch neunpunktzwei.
(3) Der jeweilige Leistungsinhalt wird durch die Anmeldbestätigung einzelvertraglich festgelegt.
(4) neunpunktzwei ist berechtigt, die von den Teilnehmern im Anmeldeformular angegebenen Wunschtermine unter Berücksichtigung der Interessen der Teilnehmer nach Vertragsschluss zu ändern. neunpunktzwei wird die Terminfindung in Absprache mit dem im Anmeldeformular anzugebenden Ansprechpartner vornehmen.
(5) Die Schulungen werden als Dienstleistungen durch Mitarbeiter von neunpunktzwei oder durch beauftragte Referenten nach den vertraglichen Vereinbarungen durchgeführt. Ein bestimmter Erfolg ist nicht geschuldet.
4 Stornierung, Absage
(1) Stornierungen durch die Teilnehmer müssen schriftlich oder per E-Mail bei neunpunktzwei eingehen.
(2) Verträge zu Schulungen können bis zu 14 Tage vor Schulungsbeginn kostenfrei storniert werden. Im Falle einer Stornierung, die nach diesem Zeitpunkt – jedoch spätestens 7 Tage vor Seminarbeginn eingeht – werden 50% der Schulungsgebühren berechnet. Bei einer Stornierung nach diesem Zeitpunkt oder bei Nichtteilnahme werden 100% der Schulungsgebühren berechnet. neunpunktzwei ist bereit, ohne zusätzliche Kosten einen Ersatzteilnehmer zu akzeptieren.
(3) neunpunktzwei behält sich im Falle höherer Gewalt (etwa bei Naturkatastrophen oder Streiks) den Rücktritt vom Seminarvertrag vor. Ein Rücktrittsrecht steht neunpunktzwei auch bei Nichterreichen der vom Seminartyp abhängigen Mindestteilnehmerzahl zu, soweit eine solche in der Schulungsbeschreibung enthalten war, sowie bei Nichtdurchführbarkeit aufgrund von behördlichen Maßnahmen und bei Ausfall des Referenten ohne Verschulden von neunpunktzwei, insbesondere bei Erkrankung des die Schulung durchführenden Mitarbeiters oder Referenten. Als unverschuldeter Ausfall des Referenten gelten auch Umstände, die eine Anreise des Referenten zum Schulungsort für einen erheblichen Zeitraum verhindern, wenn im Rahmen der Reiseplanung die verkehrsübliche Sorgfalt beachtet wurde. Bei Ausübung der vorstehenden Rücktrittsrechte werden bereits bezahlte Seminargebühren unverzüglich zurückerstattet, wenn nicht einvernehmlich ein Ersatztermin vereinbart wird.
Weitergehende Ansprüche bestehen nicht, außer in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens der gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen von neunpunktzwei.
(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
5 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) neunpunktzwei übermittelt den Teilnehmern unverzüglich nach Vertragsschluss eine Rechnung über die vereinbarte Vergütung. Dies gilt nicht für das Life-Coaching, bei dem die Rechnung unmittelbar nach dem Coaching übermittelt wird.
(2) Beim Life-Coaching wird dem Teilnehmer die Höhe der Vergütung vor telefonischer Vertragsannahme durch neunpunktzwei mitgeteilt. Die Abrechnung richtet sich nach der Dauer des Life-Coachings. Die Vergütung fällt an pro angefangenen 15 Minuten des Life-Coaching. Am Ende des Life-Coachings werden dem Teilnehmer die Gesamtkosten des Coachings mitgeteilt.
(3) Die Rechnung ist sofort nach Eingang ohne Abzug fällig, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde.
(4) Eine nicht durch neunpunktzwei zu vertretende, nur zeitweise Teilnahme an Schulungen berechtigt nicht zur Vergütungsminderung.
(5) Sofern der Teilnehmer in Verzug gerät, werden eingehende Zahlungen zunächst auf eventuelle Kosten und Zinsen, sodann auf die älteste Forderung verrechnet.
(6) Eine Aufrechnung von Seiten des Teilnehmers gegen Forderungen von neunpunktzwei aus diesem Vertragsverhältnis ist nur insoweit möglich, als die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Im Übrigen ist die Aufrechnung unzulässig.
(7) Schulungen werden von neunpunktzwei erst nach Rechnungsstellung und Zahlungseingang durchgeführt. Dies gilt nicht für das Life-Coaching.
6 Haftung
(1) Bei Ausfall einer Schulung ohne Verschulden von neunpunktzwei, insbesondere durch Krankheit des die Schulung durchführenden Mitarbeiters oder Referenten besteht kein Anspruch auf die Durchführung der Schulung. neunpunktzwei haftet insoweit nur für eine umgehende Information an den im Anmeldeformular angebenden Ansprechpartner. neunpunktzwei kann in diesen Fällen insbesondere nicht zum Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall verpflichtet werden.
Dies gilt nicht, wenn der Ausfall der Schulung von gesetzlichen Vertretern, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen von neunpunktzwei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.
(2) Bei Online-Schulungen haftet neunpunktzwei nicht für die ständige Funktionsfähigkeit des Anschlusses oder die Übertragungsleistung, die durch den Provider zu gewährleisten ist, der wiederum gegenüber neunpunktzwei einen Haftungsausschluss hat.
(3) Schadensersatzansprüche der Teilnehmer bestehen bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit in vollem gesetzlichem Umfang. Die Haftung von neunpunktzwei ist bei geringerer als grober Fahrlässigkeit auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt. Die vorstehend genannte Haftungsbegrenzung gilt nicht bei der Haftung für Personenschäden und bei der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, so wie bei der Verletzung einer Pflicht deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). Den Einwand des Mitverschuldens behält sich neunpunktzwei vor. Alle Ansprüche auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen verjähren im Fall der vertraglichen wie auch der außervertraglichen Haftung innerhalb eines Jahres (bei Verbrauchern innerhalb zwei Jahre), außer in Fällen des Vorsatzes oder bei Personenschäden.
(4) Die Schulungen sind so gestaltet, dass ein aufmerksamer Teilnehmer das gesteckte Schulungsziel erreichen kann. Für den Eintritt des Trainingserfolges haftet neunpunktzwei nicht.
7 Geistiges Eigentum an Schulungsunterlagen
Die von neunpunktzwei zur Verfügung gestellten Schulungsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen auch nicht auszugsweise ohne Einwilligung durch neunpunktzwei vervielfältigt oder verbreitet werden. neunpunktzwei behält sich alle Rechte vor.
8 Datenschutz
Die neunpunktzwei übermittelten Teilnehmerdaten werden maschinell zur Abwicklung der Schulungsanmeldung und zur Information über weitere Schulungen verarbeitet. Die Namen der Teilnehmer werden eventuell den anderen Schulungsteilnehmern zugänglich gemacht
Die Teilnehmer willigen in die Verarbeitung ihrer Personenbezogenen Daten zum Zwecke der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Schulungen ein.
9 Widerrufsbelehrung
(1) Verbraucher haben bei Abschluss eines Fernabsatzgeschäfts grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht, über das neunpunktzwei nach Maßgabe des gesetzlichen Musters nachfolgend informiert. Die Ausnahmen vom Widerrufsrecht sind in Absatz (2) geregelt. In Absatz (3) findet sich ein Muster-Widerrufsformular.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht:
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie neunpunktzwei (neunpunktzwei Werbeagentur GmbH, Bahnhofstr. 26, 72138 Kirchentellinsfurt, Deutschland, E-Mail: info@neunpunktzwei.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs:
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
(2) Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware in einer versiegelten Packung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde.
Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn wir die Dienstleistung vollständig erbracht haben und wir mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen haben, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben haben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch uns verlieren.
(3) Über das Muster-Widerrufsformular informiert der Anbieter nach der gesetzlichen Regelung wie folgt:
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular
aus und senden Sie es zurück.)
— An (neunpunktzwei Werbeagentur GmbH, Bahnhofstr. 26, 72138 Kirchentellinsfurt, Deutschland, E-Mail: info@neunpunktzwei.de)
— Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag
über den Kauf der folgenden Waren (*)/ die Erbringung der folgenden
Dienstleistung (*)
— Bestellt am (*)/erhalten am (*)
— Name des/der Verbraucher(s)
— Anschrift des/der Verbraucher(s)
— Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
— Datum
(*) Unzutreffendes streichen
10 Schlussbestimmungen
Diese Bedingungen bleiben auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bedingungen in ihren übrigen Teilen verbindlich. Bei Unwirksamkeit einzelner Regelungen soll das gelten, was dem wirtschaftlich mit dieser Regelung angestrebten in rechtlich wirksamer Weise an nächsten kommt. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
11 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Wenn der Teilnehmer den Vertrag als Verbraucher geschlossen hat und zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Land haben, bleibt die Anwendung zwingender Rechtsvorschriften dieses Landes von der in Satz 1 getroffenen Rechtswahl unberührt.
(2) Wenn der Teilnehmer Kaufmann ist und seinen Sitz zum Zeitpunkt der Bestellung in Deutschland hat, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz von neunpunktzwei. Im Übrigen gelten für die örtliche und die internationale Zuständigkeit die anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.
Stand: 11.4.2021